Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Begriffsklärungen und Zahlen zur Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Häufig wird mit der Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung und die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) verwechselt.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:

Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt. Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung liegt, wird nicht mehr zum Berechnen des Krankenversicherungsbeitrags berücksichtigt.In 2009 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 3675,00 €, 2010 werden es voraussichtlich 3750,00 € werden.

Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt):

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) ist wichtig für Angestellte, die sich privat versichern möchten.
Um sich privat versichern zu können, müssen Angestellte drei Jahre in Folge über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben. Wer sich in 2010 privat versichern möchte muss mit seinem Jahreseinkommen über folgenden Grenzen gelegen haben.

Versicherungspflichtgrenze:

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung im Jahr 2007: 47.700 EUR
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung im Jahr 2008: 48.150 EUR
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung im Jahr 2009: 48.600 EUR
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung im Jahr 2010: 49.950 EUR

Die 3-Jahresfrist ist mit der Gesundheitsreform von Ulla Schmidt &Co zum 2.2.2007 eingeführt worden.
Die neue CDU/ FDP Regierung diskutiert nun, die frühere Regelung (nach der nur ein Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient werden muss, bevor ein Wechsel in die PKV möglich ist) wieder einzuführen.
Die Medien berichten zur Zeit über eine Neuregelung zum 1.1.2011.

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